
Zugesicherte Eigenschaft bedeutet, daß der Verkäufer einer Sache für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften der Sache die Gewähr übernommen hat. Die Zusicherung einer Eigenschaft setzt also eine vertragsmäßig bindende Erklärung bezüglich der Eigenschaft voraus. Fehlt dem Vertragsgegenstand eine ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zugesicherte_Eigenschaft.htm
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